Hausordnung

In unserer Hausordnung sollen Hinweise, Richtlinien und Verhaltensweisen aufgezeigt werden, die das Zusammenleben in der Schule erleichtern und einen ordnungsgemäßen Tagesablauf ermöglichen.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen des §39 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen angewandt.

Die Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 29.01.2024 beschlossen.

I. Öffnungszeiten

Die Schule bzw. das Sekretariat ist von Montag bis Donnerstag 7.00 – 15.00 Uhr und Freitag 7.00 – 13.30 Uhr geöffnet.

II. Krankmeldungen

Die Erziehungsberechtigten melden Schüler/innen, die am jeweiligen Tag nicht am Unterricht teilnehmen, bis 8.00 Uhr telefonisch oder per Mail im Sekretariat ab und legen zeitnah eine schriftliche Entschuldigung bzw. eine ärztliche Bescheinigung vor.

 

III. Verhalten im Schulgebäude und im Schulgelände

  1. Verhaltensgrundregel

Die Schüler/innen der Altstadtschule Stollberg unterlassen jegliche Handlungen, die dem Ansehen der Schule schaden.

  1. Versicherungsschutz

Die Schüler/innen sind gegen Unfälle auf dem Schulweg versichert und sind gleichzeitig angehalten, den am wenigsten gefährlichen Weg zu wählen.

  1. Betreten des Schulgeländes und des Schulgebäudes

Das Betreten des Schulgeländes ist ab 7.00 Uhr möglich. Der Einlass ins Schulgebäude erfolgt 7.10 Uhr ausschließlich am Haupteingang durch die aufsichtführende Person. Bis 7.25 Uhr halten sich alle Schüler/innen im Eingangsbereich bzw. im Flurbereich vor den Zimmern 1 und 2 auf.

7.30 Uhr befinden sich alle Schüler/innen am Platz und legen ihre Unterrichtsmittel bereit, damit der Unterricht pünktlich 7.35 Uhr beginnen kann.

Regelung bei späterem Unterrichtsbeginn:

Das Schulgebäude wird ausschließlich in der vorhergehenden Pause betreten, wenn die Tür am Haupteingang geöffnet ist. Klingeln im Sekretariat ist nicht erwünscht.

Für Schüler/innen, die mit dem Bus zur Schule kommen, steht ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Andere Aufenthaltsorte im Schulgebäude bis zum Unterrichtsbeginn sind untersagt.

  1. Fahrräder

Schüler/innen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, nutzen zum Abstellen ausschließlich die Fahrradständer auf dem Schulhof. Auf dem Schulgelände wird das Fahrrad geschoben.

Für entstandene Schäden am Fahrrad übernimmt die Schule keine Haftung.

  1. Garderobe

Die Garderobe kann in die dafür vorgesehenen Spinte gehängt werden, die der jeweiligen Klasse zugeordnet sind.

Das Tragen von Kopfbedeckungen, die keinem religiösen Zweck dienen, ist im Schulgebäude untersagt.

  1. Kleidung

Die Schule ist eine öffentliche Einrichtung und aus diesem Grund soll die Schulkleidung den ästhetischen und moralischen Normen entsprechen. Das schließt das Tragen von Kleidung, Schuhen und Schmuck, welche den Verdacht auf links- oder rechtsextremistisches Gedankengut oder Diskriminierung anderer Menschen zum Ausdruck bringen, aus. Es bezieht sich ebenso auf gewalt-, drogen- oder sektenverherrlichende Aussagen.

  1. Wertgegenstände

Wertgegenstände und Geldbeträge sind im Schulgelände nicht versichert.

Die Schüler/innen achten selbständig darauf.

  1. Elektronische Kommunikationsgeräte

Sämtliche elektronische Kommunikationsgeräte sind beim Betreten des Schulgebäudes auszuschalten und nicht sichtbar zu verwahren. Erst nach Unterrichtsende und dem Verlassen des Schulgebäudes dürfen diese wieder eingeschaltet werden. Ausnahmen müssen mit der jeweiligen Lehrkraft im Vorfeld abgesprochen werden.

  1. Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Die Aufnahme in Bild und Ton ohne persönliche Zustimmung, Verbreitung dieser Dateien und einhergehende Diffamierung aller am Schulalltag beteiligten Personen ist verboten und kann juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

  1. Untersagte Substanzen/Gegenstände

Im gesamten Schulgelände und Schulgebäude herrscht generelles Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot. Das Mitführen und der Einsatz von Waffen und pyrotechnischen Erzeugnissen ist strengstens untersagt.

  1. Störende und gesundheitsgefährdende Gegenstände

Alle Gegenstände, die durch ihr Benutzen den Unterricht, die Pausen bzw. den Schulbetrieb insgesamt stören, von diesem ablenken oder die Gesundheit anderer gefährden, werden eingezogen. Die Erziehungsberechtigten können innerhalb eines Monats nach Information diese wieder in der Schule abholen.

  1. Sachbeschädigungen

Bei mutwilligen Beschädigungen von Schuleinrichtungen sowie Unterrichtsmaterialien haften die Schüler/innen und die Erziehungsberechtigten.

  1. Schulfremde Personen

Schulfremde Personen haben sich nach dem Betreten des Schulgebäudes umgehend im Sekretariat anzumelden.

  1. Alarm und Fluchtweg

Im Falle eines Alarms nutzen die Schüler/innen zusammen mit der jeweiligen Lehrkraft die ausgeschilderten Fluchtwege und begeben sich unverzüglich zum Sammelpunkt (Turnhalle in der Bergstraße). Die Klasse bleibt im Verband und wartet auf weitere Anweisungen.

IV. Verhalten im Unterricht und in den Pausen

  1. Unterrichtsbeginn

Mit dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler/innen an den Platz und legen die entsprechenden Arbeitsmittel bereit.

Erscheint nach dem Stundenklingeln keine Lehrkraft, macht der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin Meldung im Sekretariat.

  1. Hofpause

Alle Schüler/innen begeben sich unverzüglich zur Hofpause.

  1. Verlassen des Schulgeländes

Schüler/innen dürfen das Schulgelände nicht ohne die Zustimmung einer Lehrkraft verlassen. Abmeldungen sind im Sekretariat registrieren zu lassen.

Eine Sonderregelung gilt für Schüler/innen ab Klasse 7, die mit der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten zu Schuljahresbeginn das Schulgelände während der Mittagspause verlassen dürfen.

  1. Ordnungsdienst

Der Ordnungsdienst säubert nach der Unterrichtsstunde die Tafel und überprüft, dass das Klassenzimmer ordentlich und müllfrei hinterlassen wird bzw. nach der letzten Unterrichtsstunde alle Stühle hochgestellt werden. Er schließt alle Fenster und schaltet gegebenenfalls das Licht aus.

  1. Fenster

Die Fenster werden nur von einer Lehrkraft geöffnet bzw. von Schülern und Schülerinnen, die von der Lehrkraft dazu beauftragt wurden.

In der Pause dürfen die Fenster nur angekippt werden.

Das Hinauslehnen aus dem geöffneten Fenster ist grundsätzlich untersagt. Es werden keinerlei Gegenstände aus dem Fenster geworfen.

  1. Allgemeine Unterrichtsregeln

Essen, Trinken sowie der Gang zur Toilette sind während der Unterrichtszeit unerwünscht. Begründetet Ausnahmeregelungen sind mit der jeweiligen Lehrkraft abzusprechen.

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